Der Trägerverein der WBB
Mit Beschluß der Jahreshauptversammlung vom November 2009 hat der Jazzclub Wilhelmshaven-Friesland e. V. die bis dahin praktizierte Förderung der Wilhelmshaven Big Band in die volle Trägerschaft gewandelt.
Die Einzelheiten sind in den Grundlagendokumenten des Jazzclubs festgelegt. Die Big-Band-Mitglieder sind Mitglieder des Jazzclubs, der für den notwendigen Rahmen sorgt. Die Arbeit in der Band folgt festgelegten "Spielregeln". Der Vorstand des Jazzclubs steuert Auftritte und Projekte.
12 Spielregeln
für die
Wilhelmshaven Big Band
1. Die Wilhelmshaven Big and versteht sich als eine Gemeinschaft von Instrumentalisten, die nur in ihrer Gesamtheit und in Ihrer ursprünglichen Besetzung1 ihre musikalischen Ziele umsetzen und funktionieren kann. Jede noch so professionelle Aushilfe ist ein potentieller Unsicherheitsfaktor, der das vorher Einstudierte und das Gelingen eines Auftrittes zwangsläufig gefährdet. Aus diesem Grunde ist für die Mitglieder der Band sowohl die regelmäßige Teilnahme an den Proben, als auch die Teilnahme an den Konzerten eine innere (moralische) Verpflichtung gegenüber den Musikerkollegen und der Gemeinschaft der Band.
2. Die Band wird vom Jazzclub Wilhelmshaven/Friesland e.V. getragen.
Der Jazzclub sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für einen professionellen musikalischen Leiter, einen angemessenen Übungsraum, benötigtes Notenmaterial und soweit möglich für Instrumente.
3. Die Band übt während der Schulzeit in der Regel 1 x wöchenlich in der IGS. Spielbeginn ist 20:00 Uhr. Abweichende Termine und Besonderheiten (z.B. Satzproben) werden bekanntgegeben.
4. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig und beginnt nach der 4. Probenteilnahme. Die Beitrittserklärung ist als Anlage beigefügt. Die Kostenbeiträge sind in der GO des Jazzclubs festgelegt.
5. Die Bandmitglieder erhalten das benötigte Notenmaterial. Die Noten sind uneingeschränkt rückgabepflichtig. Das Bandmitglied ist für die Vollzähligkeit verantwortlich.
6. Ggf. verausgabte Instrumente sind nicht versichert. Der Benutzer haftet für Schäden. Er verpflichtet sich, Instrument und Zubehör zu versichern.
7. Sofern kein Vorstandsmitglied des Jazzclubs Wilhelmshaven/Friesland e.V. aktiv in der Band mitspielt, wählen die Musiker einen Sprecher, der als kooptiertes Mitglied in den Vorstand des Jazzclubs entsandt wird.
8. Die Bandmitglieder wählen einen Notenwart ggf. einen Instrumentenwart. Die Warte sorgen dafür, daß alle organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zum Übungs-/Auftrittsbeginn abgeschlossen sind.
9. Das Repertoire wird durch den musikalischen Leiter festgelegt. Wünsche und Anregungen der Musiker werden soweit möglich berücksichtigt. Bei Mehrfachbesetzungen einzelner Instrumente kann er entscheiden, wer spielt (Gig/Set/Stück). Für PR-Zwecke kann der Vorstand des Jazzclubs Vorgaben machen.
10. Die Teilnahme an den Proben ist für alle Mitglieder Pflicht. Die Nichteilnahme ist dem musikalischen Leiter rechtzeitig anzuzeigen.
11. Die Teilnahme an Auftritten oder Workshops ist für alle Mitglieder besondere Pflicht. Die Nichtteilnahme an einem Auftritt/Workshop ist dem musikalischen Leiter unmittelbar nach bekannt werden des Hinderungsgrundes, jedoch spätestens 4 Wochen vor dem Auftritt anzuzeigen. Danach werden nur noch wichtige persönliche Gründe - Beruf, Krankheit, Familiäres - akzeptiert. Bei Verhinderung aus persönlichen Gründen sorgen verhinderte Musiker selbst für qualifizierten Ersatz.
12. Der Austritt erfolgt mit formloser, schriftlicher Mitteilung an den Vorstand des Jazzclubs. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartal. Auf Vorschlag des musikalischen Leiters kann der Vorstand des Jazzclubs den Ausschluß eines Mitgliedes beschließen.
Anm: 1 5 Sx, 4 Tb, 4 Tp, 4 Rhy (Andere/weitere Instrumente nach Maßgabe musikalischer Leiter).
Sonntag, 19.05.2024 / 24. Jade Jazz Jam am Pumpwerk / 13:45 Uhr